1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Verträge der ShaNoo GmbH, Berliner Straße 26-36, 58135 Hagen, Telefon: 02331/787 1741, Telefax: 02331/787 1742, E-Mail: kundenservice@asiafoodland.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11814, vertreten durch Catherine Angcaya, USt-IdNr. DE289963462, gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für die Vermietung, Aufstellung, Überlassung, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und den technischen Support von Kaffeeautomaten sowie für die Lieferung von Verbrauchsmaterialien, Zubehör, Ersatzteilen und Reinigungsmitteln.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B). Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
2.1 Angebote der ShaNoo GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Bereitstellung des Mietgegenstands, durch Lieferung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
2.3 Maßgeblich für Art, Umfang, Mietdauer, Vergütung, Lieferumfang, Serviceumfang, Reaktionszeiten und sonstige besondere Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und ergänzend diese AGB.
2.4 Soweit Servicepakete mit festen Reaktionszeiten oder besonderen Supportleistungen vereinbart werden, gelten diese ausschließlich in dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Umfang.
3. Mietgegenstand und Eigentumsverhältnisse
3.1 Sämtliche vermieteten oder sonst zur Nutzung überlassenen Kaffeeautomaten, Zusatzmodule, Zubehörteile, Austauschgeräte und Ersatzgeräte bleiben im alleinigen Eigentum der ShaNoo GmbH.
3.2 Der Kunde erwirbt durch die Gebrauchsüberlassung keinerlei Eigentums-, Anwartschafts- oder sonstige dingliche Rechte am Mietgegenstand.
3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand zu veräußern, zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen, unterzuvermieten, Dritten zum dauerhaften Gebrauch zu überlassen oder ohne Zustimmung der ShaNoo GmbH an einen anderen Einsatzort zu verbringen.
3.4 Soweit zusätzlich Verbrauchsmaterialien, Zubehör, Ersatzteile oder Reinigungsmittel geliefert werden und diese nicht lediglich Bestandteil einer reinen Gebrauchsüberlassung sind, bleiben diese gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der ShaNoo GmbH, soweit ein Eigentumsvorbehalt hieran rechtlich wirksam vereinbart werden kann.
3.5 Zugriffe Dritter auf im Eigentum der ShaNoo GmbH stehende Gegenstände, insbesondere Pfändungen oder Beschlagnahmen, sind der ShaNoo GmbH unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat alle zur Wahrung der Rechte der ShaNoo GmbH erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
4. Leistungen der ShaNoo GmbH
4.1 Die ShaNoo GmbH vermietet Kaffeeautomaten und erbringt die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zusatzleistungen.
4.2 Zusatzleistungen können insbesondere Beratung, Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung, Wartung, Entstörung, Reparatur, telefonischen Support, Austausch von Komponenten, die Stellung eines Ersatzgeräts sowie die Lieferung von Verbrauchsmaterialien und Reinigungsmitteln umfassen.
4.3 Vereinbarte Reaktionszeiten beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf den Beginn der Bearbeitung einer ordnungsgemäß gemeldeten Störung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und nicht auf die vollständige Störungsbeseitigung innerhalb dieser Frist.
4.4 Die ShaNoo GmbH ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass am vorgesehenen Aufstellort alle technischen, hygienischen und betrieblichen Voraussetzungen für Lieferung, Aufstellung, Betrieb, Reinigung und Wartung des Kaffeeautomaten vorliegen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Wasserqualität, Zugangsmöglichkeiten sowie ein geeigneter Aufstellort.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, die Betriebs-, Pflege- und Reinigungshinweise einzuhalten und nur solche Verbrauchsmaterialien und Reinigungsmittel zu verwenden, die freigegeben oder vertraglich vereinbart sind.
5.3 Störungen, Mängel und Fehlfunktionen sind unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat im zumutbaren Umfang an der Fehleranalyse mitzuwirken und alle zur Störungsbearbeitung erforderlichen Angaben zu machen.
5.4 Eigenmächtige Reparaturen, Umbauten, technische Eingriffe, Standortwechsel oder das Öffnen versiegelter oder geschützter Komponenten ohne Zustimmung der ShaNoo GmbH sind unzulässig.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Miet-, Service- und Lieferpreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Der Kunde kommt spätestens mit Ablauf der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist in Verzug.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist die ShaNoo GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
6.5 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist die ShaNoo GmbH berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
7. Zahlungsverzug, Aussetzung, Sperre, Deinstallation und Rückholung
7.1 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen nicht nur unerheblich in Verzug, ist die ShaNoo GmbH nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen. Dies gilt insbesondere für die weitere Lieferung von Verbrauchsmaterialien sowie für die Erbringung nicht zwingender Zusatz- und Serviceleistungen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
7.2 Dauert der Zahlungsverzug nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist fort, ist die ShaNoo GmbH berechtigt, den Mietgegenstand außer Betrieb zu nehmen, zu sperren, zu deinstallieren und zurückzuholen sowie das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, soweit dies jeweils rechtlich zulässig ist.
7.3 Der Kunde ist in den in Ziffer 7.2 genannten Fällen verpflichtet, der ShaNoo GmbH oder von ihr beauftragten Dritten Zugang zu den Geräten und zum Aufstellort zu gewähren und die Deinstallation sowie Abholung zu ermöglichen.
7.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf offene Mietforderungen, Rückholungs-, Transport-, Demontage-, Wiederherstellungs- und Schadensersatzkosten, bleibt vorbehalten.
8. Verbrauchsmaterialien und Reinigungsmittel
8.1 Verbrauchsmaterialien, Zutaten, Reinigungsmittel und sonstiges Zubehör werden nach Maßgabe des jeweiligen Angebots, Einzelabrufs oder Vertrags geliefert.
8.2 Soweit nicht ausdrücklich eine Pauschale oder ein Full-Service-Modell vereinbart wurde, werden Verbrauchsmaterialien, Zutaten und Reinigungsmittel gesondert berechnet.
8.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass aus Gründen der Betriebssicherheit, Produkthygiene und Funktionsfähigkeit ausschließlich geeignete oder vertraglich vereinbarte Materialien eingesetzt werden.
9. Mietdauer, Rückgabe und Zustand des Mietgegenstands
9.1 Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung.
9.2 Soweit keine feste Mindestmietdauer vereinbart ist, gilt die individuell im Angebot oder Vertrag festgelegte Laufzeit oder Kündigungsregelung.
9.3 Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem, gereinigtem und vollständig rückgabefähigem Zustand herauszugeben. Übliche, vertragsgemäße Abnutzung bleibt unberührt.
9.4 Übermäßige Verschmutzung, Beschädigungen, fehlende Teile, unsachgemäße Behandlung, nicht genehmigte Veränderungen oder eine verzögerte Herausgabe berechtigen die ShaNoo GmbH, die erforderlichen Reinigungs-, Reparatur-, Wiederherstellungs-, Ersatz- und Ausfallkosten zu berechnen.
10. Mängel, Wartung und Support
10.1 Der Kunde hat erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Die ShaNoo GmbH bearbeitet gemeldete Störungen im Rahmen des vereinbarten Leistungspakets und der vereinbarten Servicezeiten.
10.3 Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn Funktionsstörungen auf unsachgemäße Nutzung, unterlassene Reinigung, ungeeignete Wasserqualität, ungeeignete Verbrauchsmaterialien, Eingriffe Dritter oder nicht freigegebene Veränderungen zurückzuführen sind.
10.4 Soweit ein Austauschgerät oder eine Übergangslösung gestellt wird, geschieht dies freiwillig oder nach Maßgabe des gebuchten Leistungspakets. Ein genereller Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Haftung
11.1 Die ShaNoo GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ShaNoo GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung der ShaNoo GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.5 Soweit die Haftung der ShaNoo GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, haftet sie nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste, Reputationsschäden sowie Ansprüche Dritter, soweit diese Schäden nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen und ein Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
11.6 Soweit die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit dem Grunde nach besteht, ist sie der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der dem Nettoentgelt des betroffenen Einzelauftrags oder, bei laufenden Verträgen, dem Nettoentgelt der letzten zwölf Monate vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses entspricht, soweit eine solche Haftungsbegrenzung im Einzelfall rechtlich wirksam ist.
11.7 Eine verschuldensunabhängige Haftung der ShaNoo GmbH für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen der ShaNoo GmbH.
12. Haftung des Kunden
12.1 Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung, Verschlechterung und sonstige Beeinträchtigungen des Mietgegenstands, soweit diese von ihm, seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder sonstigen ihm zurechenbaren Dritten verursacht oder mitverursacht wurden und nicht lediglich auf vertragsgemäßer Abnutzung beruhen.
12.2 Der Kunde haftet ferner für sämtliche Mehrkosten und Schäden, die durch Verstöße gegen Bedien-, Pflege-, Reinigungs-, Mitwirkungs- oder Schutzpflichten entstehen.
13. Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von der ShaNoo GmbH nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Energie- oder Materialmangel, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, befreien die ShaNoo GmbH für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten.
13.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Dauert die Störung länger als acht Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil außerordentlich zu kündigen.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
14.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15. Gerichtsstand und Rechtswahl
15.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der ShaNoo GmbH und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hagen, Nordrhein-Westfalen.
15.3 Die ShaNoo GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.